Voraussetzung für die Aufnahme auf die Warteliste ist insbesondere die Befundung der Organfunktionen, wie sie im Anmeldeformular der Organkommission "Herz und Lunge" der Deutschen Transplantationsgesellschaft vorgesehen sind.
Aufnahme auf die Warteliste
Derzeit gelten für den jeweiligen Patienten maximale Sauerstoffaufnahme in der Spiroergometrie, die Ergebnisse der Hämodynamikmessung in der Rechtsherzkatheter-Untersuchung, sowie die Ergebnisse der Echokardiographie LV-EF, die RV-Funktion (TAPSE) sowie unter bestimmten Bedingungen die diastolische Funktion als entscheidende Kriterien für die Notwendigkeit der Transplantation.