Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum - mit Sitz Ostwestfalen - beurteilt Forschungsprojekte anhand ethischer und rechtlicher Kriterien. Die ethischen Kriterien ergeben sich aus den allgemeinen Normen ärztlich-sittlichen Verhaltens, wie sie in der Berufsordnung für Ärzte und speziell in der revidierten Deklaration von Helsinki formuliert sind.
Dies schließt die Prüfung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und neuen Diagnose- und Therapieverfahren ein. Rechtliche Voraussetzungen enthalten für die klinische Prüfung von Arzneimitteln die §§ 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes (AMG), für die klinische Prüfung von Medizinprodukten die §§ 3, 32-37 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG). Die dort aufgestellten Kriterien können im Wesentlichen auch für die Beurteilung anderer biomedizinischer Vorhaben herangezogen werden.
Darüber hinaus ergeben sich Voraussetzungen aus den allgemeinen Grundsätzen des Verfassungs-, Straf- und Haftrechts. Die Ethikkommission gewährt den antragenden Ärzten Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und medizinischer Aspekte medizinischer Forschung am Menschen.
Zuständigkeit
Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum - Sitz Ostwestfalen - ist zuständig für Mitglieder und Angehörige der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum / Medizin Campus OWL.
Der Medizin Campus OWL umfasst folgende Einrichtungen:
- Auguste-Viktoria-Klinik, Bad Oeynhausen
- Universitätsklinik für Allgemeine Orthopädie - Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen
- Johannes Wesling Klinikum, Minden
- Klinikum Herford
- Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Proktologie
- Universitätsklinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin, Rettungsmedizin, Schmerztherapie
- Universitätsklinik für Urologie - Medizinisches Zentrum für Seelische Gesundheit im Krankenhaus Lübbecke-Rahden
Covid-19
Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf Covid- 19-Pandemie bitten wir, wenn möglich von Postzusendungen abzusehen und die Unterlagen stattdessen per E-Mail einzureichen. Derzeit werden alle Anträge und Studien zu Covid-19 und Studien nach dem Arzneimittelgesetz und Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz priorisiert.
Covid-19 und ihre Auswirkungen – Informationen für Sponsoren und Antragsteller:
Informationen vom Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland.
ff-Studien (AMG)
Mit Wirkung zum 31. Januar 2023 tritt in Europa die Clinical Trial Regulation EU-536/2014 in Kraft.
Für klinische Prüfungen von Arzneimitteln, die nach der Richtlinie 2001/20/EG und dem Arzneimittelgesetz in der am 26.01.2022 geltenden Fassung („nach altem Recht“) begonnen werden sollen, sollte der Antrag auf Genehmigung bei der Bundesoberbehörde und auch der Antrag auf zustimmende Bewertung bei der Ethik-Kommission spätestens bis zum 30.01.2023 eingegangen sein.
Geschäftsstelle
Anschrift
Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der
Ruhr-Universität Bochum
Sitz Ostwestfalen
Georgstr. 11
32545 Bad Oeynhausen
Sprechzeiten:
Mo-Fr vom 8:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Tel.: 05731 97-2877
Fax: 05731 97-2876
Email: ethikkommission@hdz-nrw.de
Ansprechpartner Wissenschaftliche Ethikkommission
Nelli Holtz MBA
Leitung Geschäftsstelle
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Fax.: 05731 97-2876
E-Mail.: ethikkommission@hdz-nrw.de