Seit 2003 hat das Herz- und Diabeteszentrum NRW als erstes Zentrum deutschlandweit von der Bezirksregierung Detmold die Genehmigung zur Aufbereitung menschlicher Herzklappen. Im Dezember 2011 erhielt die Herzklappen- und Gefäß-Gewebebank die Herstellungserlaubnis für die Herstellung von Herzklappen und Blutgefäßen, nach den §§20 b und 20 c AMG und die Genehmigung durch die oberste Bundesbehörde (Paul Ehrlich Institut) nach § 21 a AMG.
Der Bedarf an Herzklappen und Blutgefäßen wird in Deutschland auf rund 500 Präparate pro Jahr geschätzt. Menschliche Herzklappen und Blutgefäße weisen gegenüber künstlichen Prothesen große Vorteile auf. Blutgefäße können im Bereich der Beine, des Bauches und des Brustraums sowie im Kopf-Hals-Bereich transplantiert werden. Notwendig wird eine Transplantation bei Herzklappenerkrankungen, nicht behandelbaren Gefäßverschlüssen, hochgradigen Verengungen von Gefäßen (Stenosen) oder Thrombosen. Die Hauptindikation einer Transplantation von Blutgefäßen oder Herzklappen ist der Ersatz infizierter Kunststoffprothesen im Bereich der Aorta und der großen Körperarterien. Diese Transplantationen sind oft Notfall-Operationen.
Als Spender kommen Verstorbene in Frage, deren Zustimmung vorliegt, deren komplettes Herz aber zur Transplantation nicht geeignet ist. Eine zweite große Spendergruppe sind Transplantationspatienten, deren Herz entnommen und gegen ein gesundes Herz getauscht wurde. Bei den entnommenen Herzen sind die Herzklappen im Gegensatz zum Herzmuskel oft noch völlig funktionstüchtig. Die Versorgung mit Gewebetransplantaten erfolgt EU weit.