Jeder Patient, der Träger eines solchen Gerätes ist, erhält einen Ausweis, in dem die wichtigsten Daten, u.a. die Art des Gerätes und die Programmierung, festgehalten sind. In regelmäßigen Abständen müssen die Geräte hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies erfolgt in einer ambulanten Sitzung, in der über eine Telemetrieeinheit Kontakt zu dem Gerät aufgebaut wird. So können die programmierten Parameter abgerufen, die Speicher (vergleichbar mit einem Langzeit-EKG) ausgelesen und verschiedene Tests durchgeführt werden. Abschließend werden die Ergebnisse im Geräteausweis, einschließlich der ggf. angepassten Programmierung, notiert.
Diese Sitzungen können beim niedergelassenen Kardiologen oder in der Herzschrittmacher- und ICD-Ambulanz des Herz- und Diabeteszentrums durchgeführt werden. Für viele dieser Untersuchungen ist eine Vorstellung in der Ambulanz oder der Arztpraxis gar nicht mehr erforderlich, da eine telemedizinische Nachsorge ohne Erscheinen des Patienten mit den modernen Geräten möglich geworden ist. In diesen Fällen wird lediglich ein Bericht an den Hausarzt geschickt. Diese Art der Nachsorge erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Telemedizin (IFAT).