Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind durch die aktuelle Gesetzgebung verpflichtet, für den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe von aktuell kalendertäglich 10 Euro zu zahlen. Maximal wird diese Zuzahlung für 28 Tage pro Kalenderjahr erhoben. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.

Zahlung der Eigenbeteiligung

Durch aktuelle gesetzliche Veränderungen in der Sozialgesetzgebung wurde der Einzug dieser Eigenbeteiligung auf die Krankenhäuser übertragen (§§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch V).

Bitte teilen Sie uns ggf. mit, falls Sie im laufenden Kalenderjahr bereits im Rahmen anderer stationärer Krankenhausaufenthalte die maximale Zuzahlung in Höhe von 280 Euro entrichtet haben oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden. Geben Sie diese Information bitte bei Aufnahme an.

Wir möchten Sie bitten, Ihre Eigenbeteiligung, aktuell 10 € pro Kalendertag für maximal 28 Kalendertage, am Entlassungstag direkt an unserem Empfang zu entrichten. Sie können den Betrag bar zahlen oder mit Ihrer EC-Karte begleichen.

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