Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Herz- und Diabeteszentrum NRW zählt zu einem der national und international führenden Kompetenzzentren im Bereich der Behandlung von Herz,- Kreislauf- und Diabeteserkrankungen und leistet als Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum einen entscheidenden Beitrag zu Forschung und Lehre. Seit der Gründung im Jahre 1984 verfolgt das HDZ NRW konsequent das Ziel, seinen Patienten die bestmögliche Behandlung unter Einsatz moderner Hochleistungsmedizin zukommen zu lassen und dabei menschliche Nähe und das Miteinander niemals aus den Augen zu verlieren.

Wir sind uns unserer Verantwortung bei der Erfüllung dieses Versorgungsauftrages stets bewusst und sehen rechtskonformes und nachhaltiges Handeln unter Beachtung ethischer, moralischer, ökologischer und sozialer Standards als selbstverständlich an. Wir bekennen uns daher im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausdrücklich zur Achtung der Menschenrechte und der umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten.

Dieses Bekenntnis gilt für die eigene Geschäftstätigkeit und soll ebenfalls der Maßstab für unsere Geschäftspartner in unserer Lieferkette sein. Da wir als HDZ NRW zur optimalen Erbringung unserer Leistungen fortlaufend ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen beziehen, nehmen wir unsere Verantwortung zur Einhaltung der lieferkettenbezogenen, rechtlichen Anforderungen primär im Rahmen der von uns für diesen Versorgungsauftrag getätigten Beschaffungen wahr. Wir sind uns daher bewusst, dass wir als HDZ NRW durch unsere Beschaffungsentscheidungen einen direkten Einfluss auf den Schutz von Ressourcen und Umwelt, faire Arbeitsbedingungen und die Achtung von Menschenrechten haben. Wir sehen uns deshalb in der Pflicht unsere Beschaffungen nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter sozialen und ökologischen Aspekten zu tätigen.

Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung nach dem LkSG wurde am HDZ NRW ein wirksames und angemessenes Risikomanagement etabliert, dass mit Unterstützung durch ein Risikomanagementsystem mindestens einmal jährlich und anlassbezogen Risikoanalysen durchführt, ob bei den Beschaffungen die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Sollte dabei ein Risiko für die im LkSG festgelegten Rechte und Verpflichtungen ermittelt werden, wird das HDZ NRW unmittelbar geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten, um Verstöße zielgerichtet zu beenden.   

Beschwerdeverfahren
Das HDZ NRW hat außerdem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das eine wichtige Rolle für die Identifizierung von Risiken und Verstößen in der Lieferkette spielt. Das webbasierte Beschwerdesystem ermöglicht es Mitarbeitenden und Dritten auf menschenrechts- und umweltbezogene Risken oder Sorgfaltspflichtverletzungen hinzuweisen, die durch unsere oder die Aktivitäten unserer Dienstleister und Zulieferer eingetreten sind. Das webbasierte Beschwerdesystem ist zudem mehrsprachig und setzt jegliche Zugangsschwelle niedrig, um die Abgabe von Hinweisen so einfach wie möglich zu gestalten. Jede Beschwerde löst einen Bewertungs- und Maßnahmenprozess aus, am Ende derer die Beendigung des berichteten Verstoßes oder die Minimierung eines erkannten Risikos steht.

Erwartungshaltung
Das HDZ NRW setzt voraus und ist davon überzeugt, dass seine Mitarbeitenden die Ziele und Werte dieser Grundsatzerklärung teilen und sie in ihrem Beschäftigungsverhältnis entsprechend leben. Insbesondere wird es die Aufgabe unserer Führungskräfte sein, die genannten Grundsätze in unternehmenspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen und ihre Mitarbeitenden bei der Anwendung der Grundsätze zu beraten.

Weiterhin erwarten wir von unseren Dienstleistern und Lieferanten, dass diese sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung auch an ihre eigenen Dienstleister und Lieferanten weitergeben.

Die in den oben genannten Statuten enthaltenen Kriterien und Verpflichtungen fließen in die Bewertung der Zulieferer ein, werden regelmäßig überprüft und haben Einfluss sowohl auf die Begründung, als auch die Beendigung einer Geschäftsbeziehung mit dem HDZ NRW.

 

Die elektronische Plattform zur Meldung von Beschwerden nach § 8 LkSG steht Ihnen hier zur Verfügung.

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Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum

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