Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum - mit Sitz Ostwestfalen - beurteilt Forschungsprojekte anhand ethischer und rechtlicher Kriterien. Die ethischen Kriterien ergeben sich aus den allgemeinen Normen ärztlich-sittlichen Verhaltens, wie sie in der Berufsordnung für Ärzte und speziell in der revidierten Deklaration von Helsinki formuliert sind.

Dies schließt die Prüfung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und neuen Diagnose- und Therapieverfahren ein. Rechtliche Voraussetzungen enthalten für die klinische Prüfung von Arzneimitteln die §§ 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes (AMG), für die klinische Prüfung von Medizinprodukten die §§ 3, 32-37 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG). Die dort aufgestellten Kriterien können im Wesentlichen auch für die Beurteilung anderer biomedizinischer Vorhaben herangezogen werden.

Darüber hinaus ergeben sich Voraussetzungen aus den allgemeinen Grundsätzen des Verfassungs-, Straf- und Haftrechts. Die Ethikkommission gewährt den antragenden Ärzten Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und medizinischer Aspekte medizinischer Forschung am Menschen.

Stellungnahme des AKEK zur Einrichtung einer Bundes-Ethik-Kommission

Experten warnen: Eine Bundes-Ethik-Kommission schafft mehr Bürokratie und gefährdet die Unabhängigkeit der Ethik-Kommissionen in Deutschland.
Die Stellungnahme des AKEK zur Einrichtung einer Bundes-Ethik-Kommission finden Sie hier: 
Stellungnahme des AKEK

Schließung der Ethikkommission Bochum, Sitz Bochum

Seit dem 4. Januar 2024 ist der Bochumer Sitz der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum geschlossen.

Wohin mit den Anträgen, die vorher nach Bochum gingen?
Als Faustregel gilt: Wenn Sie Ihre Anträge bisher am Standort Bochum gestellt haben, ist künftig für Sie die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe zuständig. Wenn Sie Ihre Anträge bisher am Standort Bad Oeynhausen gestellt haben, ändert sich für Sie nichts. Genau können Sie die Zuständigkeit mit Hilfe dieser Übersicht bestimmen. mehr

Zuständigkeit

Die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum - Sitz Ostwestfalen - ist zuständig für Mitglieder und Angehörige der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum / Medizin Campus OWL.

Der Medizin Campus OWL umfasst folgende Einrichtungen:

  • Auguste-Viktoria-Klinik, Bad Oeynhausen
    - Universitätsklinik für Allgemeine Orthopädie
  • Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen
  • Johannes Wesling Klinikum, Minden
  • Klinikum Herford
    - Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie und Proktologie
    - Universitätsklinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin, Rettungsmedizin, Schmerztherapie
    - Universitätsklinik für Urologie
  • Medizinisches Zentrum für Seelische Gesundheit im Krankenhaus Lübbecke-Rahden

Studien nach Clinical Trials Regulation (CTR)

Rechtsänderung ab 31.01.2022

Ab dem 31.01.2023 werden Anträge zur Genehmigung neuer klinischen Prüfungen nur noch nach 536/2014 (EU) über das europäische Einreichungsportal Clinical Trials Information System CTIS eingereicht werden. Clinical Trials: https://euclinicaltrials.eu

Die Grundlage der Gebührenerhebung für die Tätigkeit der Ethikkommission richtet sich nach der Klinischen Prüfungs- und Bewertungsverfahrens-Verordnung: Anlage 3 KPBV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Mehr Informationen finden Sie hier.

Geschäftsstelle

Anschrift

Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der
Ruhr-Universität Bochum
Sitz Ostwestfalen
Georgstr. 11
32545 Bad Oeynhausen

Sprechzeiten:
Mo-Fr vom 8:00 bis 13:00 Uhr


Kontakt

Tel.: 05731 97-2877
Fax: 05731 97-2876
Email: ethikkommission@hdz-nrw.de

Ansprechpartner Wissenschaftliche Ethikkommission

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