Der einfachste Weg einer Anforderung von Laboruntersuchungen im MVZ ist zur Zeit, einen der vorgegebenen Anforderungsscheine als PDF-Dokument herunterzuladen und dann nach Bedarf und in gewünschter Anzahl auszudrucken. Da wir keine Laborgemeinschaft sind, kann für die Leistungen nach 32.2 nicht das KV-Muster 10A sondern nur der Überweisungsschein für Labor-Auftragsleistungen nach Muster 10 verwendet werden. Um die Anforderung der häufigen Laboruntersuchungen mit diesem Schein einfach zu gestalten, kann die Untersuchung direkt darauf vermerkt werden. Ein Anforderungsschein kann zusätzlich ausgedruckt und die gewünschten Untersuchungen darauf markiert werden. Für die Zukunft ist eine EDV-gestützte Anforderung direkt am Bildschirm geplant und grundsätzlich auch jetzt schon möglich (bitte ggf. bei uns melden). Für die Durchführung von genetischen Untersuchungen benötigen wir eine Kopie der Einverständniserklärung (ebenfalls im Download-Bereich).
Laboranforderungsscheine zum Downloaden
Ergänzende Laborinformationen
Gendiagnostik Einverständniserklärung
Hinweise zur Nutzung
Sie können auf den Anforderungsscheinen die gewünschten Untersuchungen markieren und selbstverständlich auch noch als Freitext Wünsche hinzufügen, die nicht im Menü vorgegeben sind. Für klinische Angaben und eine genauere Fragestellung sind wir außerordentlich dankbar, da dies die Befundinterpretation vereinfacht und Rückfragen ersparen kann. In jedem Falle brauchen wir noch zusätzlich den Laborauftragsschein der KV nach Muster 10.
Für die allgemeinen Laboruntersuchungen nach Kapitel 32.2 benutzen Sie bitte ebenfalls den Muster 10 Auftragsschein. Wir haben an diesen Schein einen Markierungsbeleg angefügt, so dass für Sie kein größerer Aufwand entsteht als bei Verwendung des ab dem 1. Oktober 2008 vorgeschriebenen Scheines 10A für die Laborgemeinschaften. Wie Sie wissen, erfolgt ab dem 01.10.2008 die Abrechnung aller Laborleistungen direkt mit der KV.
Für die Anforderung von molekulargenetischen Untersuchungen schicken Sie bitte die vom betreuenden Arzt und dem Patienten unterschriebene "Patienteninformation und Einverständniserklärung für molekulargenetische Untersuchungen" zusammen mit dem Untersuchungsauftrag. Andernfalls dürfen beauftragte Labors laut Gendiagnostikgesetz von Juli 2009 genetische Untersuchungen nicht durchführen.
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