Wie muß ich mich auf die PET als Patient vorbereiten?

Dies hängt von der geplanten Untersuchung ab. Als Faustregel gilt: Zur Tumorsuche 12 Stunden keine Kalorien, nur Mineralwasser zu sich nehmen (keine Säfte, Bonbons, versteckten Kalorien).

Zur Herzuntersuchung 12 Stunden keinen Bohnenkaffee (auch keinen „entkoffeinierten“), Schwarztee, keine Colagetränke - kleines fettarmes Frühstück mit diesen Ausnahmen erlaubt.

Wie hoch ist die Strahlenbelastung durch die PET?

Sie liegt in der Größenordnung der Schwankungsbreite der natürlichen Radioaktivität der Weltbevölkerung. Somit ist sie kleiner als bei der Computertomographie oder einer Herzkatheteruntersuchung.

Eine Gefahr für den Patienten oder seine Angehörigen besteht nicht.

Begleitpersonen, insbesondere Schwangeren oder Stillenden, wird jedoch bis auf Ausnahmefälle der Zutritt zu den nuklearmedizinischen Räumen (Kontrollbereich) aus Prinzip verwehrt.

Kann die PET zur Behandlung eines Krebsleidens eingesetzt werden?

Nein. Die PET ist ein Diagnoseverfahren. Sie dient allerdings der Behandlungsplanung. Z. B. kann im Rahmen einer Chemotherapie über Fortführung oder Abbruch eines aggressiven Protokolls anhand der PET entschieden werden.

Hat die Untersuchung mit radioaktivem Traubenzucker Einfluss auf den Diabetes?

Nein. Da nur Kleinstmengen verabreicht werden, spielt dies keine Rolle. Allerdings hat der Diabetes Einfluss auf das Untersuchungsergebnis: Bei Herzuntersuchungen mit FDG erhalten alle Patienten eine kleine Menge Insulin (bei Diabetikern zusätzlich zu dem evtl. ohnehin verabreichten) in der entsprechenden Mischung mit Traubenzucker als Infusion.

Zur Tumoruntersuchung sollte bei zuckerkranken Patienten ein Blutzuckerspiegel unter 120 mg/dl angestrebt werden. Auch hier kann vor der Untersuchung, jedoch rechtzeitig davor, eine zeitweilige Gabe von Insulin als Infusion notwendig werden.

Trotz einiger Einschränkung bei der Aussagekraft ist die PET mit FDG grundsätzlich auch bei Diabetikern aussichtsreich.

Ersetzt die PET eine Gewebsentnahme (Biopsie)?

Nein. Die PET (gemeint ist die Anwendung von FDG) ist sehr empfindlich bei der Erfassung von bösartigen Tumoren. Langsam wachsende und gut differenzierte Geschwülste können jedoch der Suche entgehen.

Es gibt eine Reihe von entzündlichen Veränderungen (Tuberkulose, Sarkoidose, Abszesse u. ä.), die zwar nach dem Erkrankungsbild unwahrscheinlich gemacht, aber nicht völlig ausgeschlossen werden können. Sie bedingen einen kleinen Prozentsatz falsch positiver Befunde.

Die PET liefert keinen feingeweblichen Befund, sie erklärt also (im Falle der FDG) nicht den geweblichen Ursprung des Tumors. Trotzdem hilft die PET, unnötige Biopsien zu vermeiden, insbesondere bei eindeutig krankhaften Befunden. Im übrigen kann auch eine Gewebsentnahme falsch negativ sein.

Selbst wenn man auf sie in vielen Fällen nicht verzichten kann, zeigt die PET häufig eine erfolgversprechende Lokalisation an.

Ersetzt die PET den Herzkatheter?

Nein. Herzkatheter und PET (wie auch teilweise die Myokardszintigraphie) liefern sich z. T. ergänzende und überlappende Informationen.

Die PET kann zwar zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit mit hoher Empfindlichkeit und Treffsicherheit (wie übrigens auch die Myokardszintigraphie) eingesetzt werden.

Im Falle, dass sich der Verdacht der KHK bestätigt, bedarf es zur weiteren Planung des Vorgehens jedoch der Kenntnis des Koronarbefundes. Bei fortgeschrittener KHK benötigt der behandelnde Arzt auch die Information über die Vitalität des Herzmuskelgewebes und seine Durchblutungsreserven. Diese liefert die PET.

Bezahlt meine Krankenversicherung die PET?

Es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung. Die PET ist keine mit den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich vereinbarte Leistung.

In vielen begründeten Fällen hat jedoch der Medizinische Dienst der betreffenden Kassen auf schriftlichen Antrag des Patienten und Fürsprache des behandelnden Arztes für eine Kostenübernahme entschieden. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Wochen. Der schriftliche Bescheid sollte der PET-Einrichtung am Untersuchungstag vorliegen.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit der privatärztlichen Abrechnung. Es sollte grundsätzlich ein Facharzt konsultiert werden (Kardiologe, Chirurg, Onkologe, Neurologe), der die Indikation anhand der einschlägigen Listen der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin prüfen wird.

Datenschutz-Einstellungen:
Individuelle Datenschutz-Einstellungen
Funktional
Diese Cookies helfen dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriffe auf sichere Bereiche ermöglichen. Unsere Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Cookie Consent Management
Anbieter

Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum

Datenverarbeitungszwecke

Dient zur Speicherung der Cookie Consent Vereinbarung - welche Cookies gesetzt werden dürfen.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 Abs.1 lit. f (berechtigtes Interesse) der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Ort der Verarbeitung

Deutschland, Europäische Union

Eingesetzte Technologien zur Datenspeicherung auf dem Gerät des Besuchers

Cookies (Name: cc, Gültigkeit: 1 Jahr)

Datenzugriff durch oder -weitergabe an Dritte

Nein

Transfer in Drittländer

Nein

Weitere Informationen
Zur Datenschutzerklärung
etracker Analytics (Cookieloser-Modus)
Unternehmen, das die Daten verarbeitet:

etracker GmbH
Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland

Datenverarbeitungszwecke

Web-Analyse zur Verbesserung unserer Webseite

Eingesetzte Technologien zur Datenspeicherung auf dem Gerät des Besuchers

- Cookies
- Local Storage
- Gültigkeit bis zu 2 Jahre

Verarbeitete Daten

- IP-Adresse (anonymisiert)
- Browserinformationen (Referrer URL, Browser, Betriebssystem, Geräteinformationen, Datum und Uhrzeit und/oder Webseiten-Inhalt)
- Nutzungsdaten (Ansichten, Scrolling, Klicks)

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO bzw. § 25 Abs. 1 S. 1 TTDSG.

Ort der Verarbeitung

Deutschland, Europäische Union

Datenzugriff durch oder -weitergabe an Dritte

Nein

Transfer in Drittländer

Nein

Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeit
Zur Datenschutzerklärung
Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren, indem Informationen anonym gesammelt werden. Mit diesen Informationen können wir unser Angebot laufend verbessern.
Unternehmen, das die Daten verarbeitet:

etracker GmbH
Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland

Datenverarbeitungszwecke

Web-Analyse zur Verbesserung unserer Webseite

Eingesetzte Technologien zur Datenspeicherung auf dem Gerät des Besuchers

- Cookies
- Local Storage
- Gültigkeit bis zu 2 Jahre

Verarbeitete Daten

- IP-Adresse (anonymisiert)
- Browserinformationen (Referrer URL, Browser, Betriebssystem, Geräteinformationen, Datum und Uhrzeit und/oder Webseiten-Inhalt)
- Nutzungsdaten (Ansichten, Scrolling, Klicks)

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 6 Abs.1 lit. f (berechtigtes Interesse) der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Ort der Verarbeitung

Deutschland, Europäische Union

Datenzugriff durch oder -weitergabe an Dritte

Nein

Transfer in Drittländer

Nein

Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeit
Zur Datenschutzerklärung