Grundsätzlich zu unterscheiden sind Herzschrittmacher und Defibrillatoren. Schrittmacher geben beim Ausfall der herzeigenen Impulse einen künstlichen zusätzlichen Impuls über einen Draht (Elektrode) im Herzen ab. Ein Herzschrittmacher besteht aus einem Gehäuse, das eine batteriebetriebene Elektronik enthält.

Ein Herzschrittmacher wird in der Regel in örtlicher Betäubung im Bereich des Brustmuskels implantiert und beeinträchtigt das Leben des Trägers kaum. Moderne Schrittmacheraggregate geben ihre Impulse nur bei Ausfall des eigenen Herzschlages gezielt im Vorhof und/oder der Herzkammer ab. Auf dieser Basis ist heutzutage sogar für jeden Patienten eine individuelle Auswahl eines optimalen Schrittmachersystems möglich.

Wann ist ein Herzschrittmacher erforderlich?

Defibrillator-Schrittmacher PARADYM SonR CRT-D

Bei akuten Herzrhythmusstörungen (HRST), wie z.B. einer Verlangsamung der Herzfrequenz unter 40 Schläge pro Minute, dem kardiogenen Schock oder der Digitalisintoxikation (eine Vergiftung mit Digitalis) sollte so früh wie nötig und so kurz wie möglich eine temporäre Schrittmachertherapie durchgeführt werden. Erst wenn nach eingehender Diagnostik davon auszugehen ist, dass die Rhythmusstörungen auf Ursachen beruhen, die sich anders nicht beseitigen lassen, ist die Einpflanzung eines permanenten Schrittmachers notwendig.

Klinische Symptome bei primär zugrundeliegenden Herzrhythmusstörungen (HRST), die möglicherweise zur Implantation eines permanenten Schrittmachersystems führen können, sind z.B. Schwindel, Abgeschlagenheit, Leistungseinschränkungen bei Belastung, Synkopen (kurzzeitiger Bewusstseinsverlust durch HRST) oder eine Abnahme der Pumpleistung des Herzens (Herzinsuffizienz). In diesem Fall erstellt der behandelnde Kardiologe zunächst die Vorgeschichte (Anamnese) des Patienten, wertet das Elektrokardiogramm (EKG) als Ruhe-Belastungs- und Langzeit-EKG aus und überprüft die aktuelle Medikamenteneinnahme.

Ansprechpartner Herzschrittmacher

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