Ein gesunder Herzmuskel gibt in regelmäßiger Folge elektrische Impulse ab. Diese werden über die Vorhöfe des Herzens zu einem Bereich zwischen den Herzvorhöfen und Herzkammern, dem sog. AV-Knoten, über spezielle Leitungsbahnen in die Muskelzellen der Herzkammern geleitet. Dadurch entsteht der regelmäßige Herzschlag. Ist diese regelmäßige Funktion unterbrochen, spricht man von Herzrhythmusstörungen. Rhythmusstörungen können unterschiedliche Ursachen haben. In aller Regel ist eine Therapie mit einem Schrittmachersystem erforderlich, das temporär (zeitlich begrenzt) oder permanent (dauerhaft) eingesetzt werden kann.
Sollte Ihr Arzt feststellen, dass Sie eine elektrische Unterstützung Ihres Herzschlages benötigen, können verschiedene Therapieformen in Frage kommen:
Wenn Sie sich dazu entscheiden, diesen Eingriff im HDZ NRW vornehmen zu lassen, sollten Sie einen Termin zur ambulanten Vorstellung in der kardiologischen Ambulanz vereinbaren.
Nach einer allgemein-kardiologischen Untersuchung zum Ausschluss weiterer gravierender Erkrankungen wird abgewogen, welches spezielle Schrittmachermodell bei Ihrer Erkrankung zu implantieren ist. Darüber hinaus bespricht ein Kardiologe des HDZ NRW mit Ihnen, ob weitere vorbereitende Maßnahmen (z.B. eine medikamentöse Blutverdünnung durch Antikoagulantien) vor dem Eingriff erforderlich sind. Auch ist zu entscheiden, ob Sie den Eingriff in örtlicher Betäubung oder Narkose vornehmen lassen wollen. Wenn diese Fragen geklärt sind, können Sie direkt einen Aufnahmetermin zur Schrittmacherimplantation vereinbaren.
Ist eine Schrittmacherimplantation äußerst dringlich, kann Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin direkt über den diensthabenden Oberarzt der Klinik für Allgemeinen und Interventionelle Kardiologie jederzeit einen kurzfristigen Aufnahmetermin vereinbaren.