Eine der Möglichkeiten Herzrhythmusstörungen zu behandeln, besteht in der Verödungsbehandlung (Ablation). Ablationen kommen in Frage, wenn die Behandlung mit Medikamenten nicht erfolgreich ist oder nicht aussichtsreich erscheint. Darüber hinaus spielt der Wunsch des Patienten eine Rolle. Bei vielen Herzrhythmusstörungen ist von vornherein klar, dass die Ablationsbehandlung mit den besten Erfolgsaussichten verbunden ist und eine lebenslange Behandlung mit Medikamenten eine unverhältnismäßige Belastung für den Patienten darstellt.

Durchführung
Bei der Ablationstherapie wird Herzgewebe, das für die Entstehung oder Aufrechterhaltung einer Herzrhythmusstörung verantwortlich, ist gezielt geschädigt. Unterschiedliche Energieformen und Katheter stehen für die Verödung von Gewebe zur Verfügung, so wird zum Beispiel bei der Behandlung von Vorhofflimmern häufig "Kälteenergie" eingesetzt, die über einen Ballon an die Innenschicht des Herzmuskelgewebes abgegeben wird. Bei den meisten anderen Ablationen wird das Gewebe dagegen mit Radiofrequenzenergie erhitzt, um eine Verödung herbeizuführen.

Alle diese Untersuchungen und Behandlungen werden in der Regel unter Analgosedierung von den Leistengefäßen aus durchgeführt. Im Einzelfall wird bei komplexen Prozeduren (Kinder, lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen) auch eine Allgemeinnarkose durchgeführt.

Neben der direkten Steuerung der Verödungskatheter durch die Hand des Untersuchers, ist das HDZ NRW eines der weltweit führenden Zentren in der Anwendung magnetisch ferngesteuerter Katheter. Hierbei ist eine sehr dosierte und konstante Energieabgabe möglich, was die Zahl von Untersuchungskomplikationen nachweislich verringert.

Durch den Einsatz von hochauflösenden Navigationssystemen, in Verbindung mit einer direkten Bildintegration, ist es in unseren elektrophysiologischen Katheterlaboren möglich die Untersuchungen überwiegend mit einem Minimum an Röntgenstrahlung durchzuführen. Bei einigen Ablationen kann sogar komplett auf die Durchleuchtung verzichtet werden.

Vorbereitung
Blutverdünnungsmedikamente müssen vor Verödungsbehandlungen nicht abgesetzt werden. Hierüber wird in einem gesonderten Einbestellungsschreiben informiert.

Medikamente, die selbst gegen Herzrhythmusstörungen wirken (sogenannte Antiarrhythmika) sollten in der Regel einige Tage vor der Behandlung abgesetzt werden. Hierzu erhalten Sie vor Ihrer stationären Aufnahme ebenfalls von uns eine Mitteilung.

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