Seit in Kraft treten des Transfusionsgesetzes im Jahre 1998 wurde für alle medizinischen Einrichtungen, in den Blutprodukte angewendet werden, ein umfassendes Qualitätssicherungssystem für diesen Bereich vorgeschrieben.

Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten ist ein regelmäßiges Treffen der verantwortlichen Personen mit Berichten über den Ist-Zustand mit Beratung und Beschlüssen über Verbesserungsmöglichkeiten, d.h. eine transfusionsmedizinische Kommission. Diese Kommission musste in allen Krankenhäusern  der Akut- und/ oder Maximalversorgung unter der Federführung eines Transfusionsverantwortlichen etabliert werden, so auch im Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen. Der Kommission gehören Ärzte der verschiedenen Kliniken (Transfusionsbeauftragte) an, weiterhin der Krankenhausapotheker, ein Vertreter der Krankenpflegeleitung und die leitende MTA des blutgruppenserologischen Labors. Da regelmäßig auch organisatorische und kostenträchtige Punkte behandelt werden, nimmt auch ein Vertreter der Geschäftsführung teil. Weiterhin, da im HDZ NRW ein Blutspendedienst betrieben wird, auch dessen sachkundige Personen und ärztliche Leitung.

Die Aufgaben der Transfusionskommission sind die Erarbeitung von praktischen Vorgaben für die Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung von relevanten Gesetzen wie  Transfusionsgesetz und Arzneimittelgesetz. Der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik muss natürlich eingehalten werden. Dieser immer einem gewissen Wandel unterworfene Wissensstand kann nicht in übergeordneten Gesetzen, sondern nur in abgeleiteten  Richt- und Leitlinien, Empfehlungen und Vorgehensvorschriften zur Qualitätssicherung niedergelegt sein. Federführend dabei ist die Bundesärztekammer, das Paul-Ehrlich-Institut und der Arbeitskreis Blut am Robert-Koch-Institut. Die Transfusionskommission soll auch eine Koordination mit der Arzneimittelkommission des Hauses und mit dem fachübergreifenden Qualitätsmanagementsystem gewährleisten.

Die Themen

Die im Folgenden genannten Punkte sollen einen Einblick in die Arbeit zur Sicherheit in der Hämotherapie (Therapie mit Blutprodukten) und damit auch in die Arbeit der Transfusionskommission geben:
 

  • Aufgaben der transfusionsmedizinischen Kommission
  • Das Transfusionsgesetz und seine Bedeutung für die eigene Klinik
  • Neue Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion
  • Die Transfusionsmedizinische Dienstanweisung des HDZ NRW
  • Das Qualitätssicherungssystem für die Kliniken des HDZ NRW
  • Ergebnisse von Selbstinspektionen im Bereich der klinischen Transfusionsmedizin
  • Die Patienten- und chargenbezogene Dokumentation nach Gabe von Blutprodukten
  • Verbrauch an Primär-Blutprodukten und Plasmaderivaten im letzten Jahr
  • Die Thrombozytentransfusion: Indikation und Bereitstellung von Zellseparatorpräparaten
  • Einführung molekularbiologischer HCV- und HIV-Tests im Blutspendewesen
  • Transfusionsmedizinische Problemfälle: Konsequenzen für Organisationsabläufe
  • Vorteile der Leukozytendepletion (Entfernung von Leukozyten) bei Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten
  • Verwechslungen bei der Blutentnahme für immunhämatologische Untersuchungen: Organisatorische Konsequenzen
  • Einführung von Transfusionsprotokoll und Transfusionsbericht
  • Jährliche Meldepflichten über hergestellte und verbrauchte Blutprodukte
  • Erklärung zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten für die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Bedeutung von BSE/ CJD für  die Blutspenderauswahl: Neue Vorschriften
  • Aktuelle Situation der Versorgung mit Blutprodukten im HDZ NRW und in Ostwestfalen-Lippe
  • Verbrauch von Blut bei Operationen in Abhängigkeit der Funktion der Thrombozyten (Blutplättchen)
  • Neuester Stand der direkten Virustestung von Blutprodukten
  • Überwachung des Qualitätssicherungssystems durch die Ärztekammer
  • Regionale Entwicklung des Uni.Blutspendedienstes OWL
  • Aktuelle transfusionsmedizinische Probleme in einzelnen Kliniken
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