Die Spenderherzen werden streng nach den aktuellen Richtlinien des Arzneimittel-Gesetzes in einem Reinraum mit ständiger Partikel- und Keimüberwachung präpariert.
Die Klappen werden 24 Stunden in Antibiotika gelagert und anschließend computergesteuert in einer Gefrierlösung linear auf minus 90 Grad Celsius gekühlt. Nach 90 Minuten werden die Präparate bei ca. minus 190 Grad Celsius in der Gasphase über flüssigem Stickstoff gelagert. In diesem Milieu sind sie fast unbegrenzt haltbar.
Die Vorschriften
Die EU-Richtlinien für die Gewebespende (Herzklappen und Blutgefäße) wurden im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) und Transplantationsgesetz (TPG) umgesetzt. Hier ist die formal juristische Vorgehensweise (Spenderverfügung, Zustimmung einer dem Spender nahe stehenden Person) sowie die medizinische Spendereignung festgelegt.