Wer kann eine Ethikberatung beantragen?
Jeder Mitarbeiter des HDZ-NRW, jeder Patient, jeder Angehörige und Betreuer kann sich in ethischen Konfliktsituationen an unser Ethik-Komitee wenden.
Zum Beispiel, wenn:
- Sie als Mitarbeiter für eine weit reichende medizinische Behandlungsoption eine zusätzliche ethische Beratung wünschen.
- Sie als Arzt sehen, dass Angehörige immer neue Therapien fordern, obwohl der Patient nicht davon profitiert.
- Sie als Pflegende sich fragen, ob eine ärztliche Maßnahme tatsächlich dem Patientenwillen entspricht.
- Sie als Patient ethischen Beratungsbedarf haben.
- Sie als Familie dazu beitragen wollen, den mutmaßlichen Willen Ihres Angehörigen zu ermitteln und umzusetzen.
- Sie als Betreuer eine ethische Beratung für die Entscheidungsfindung zum Wohl des Patienten benötigen.
- Eine Patientenverfügung vorliegt, deren Umsetzung Probleme bereitet.
Bei wem kann ich eine Ethikberatung anfragen?
- Auf der Station über eine Pflegekraft oder einen Arzt,
- bei der Vorsitzenden unseres Klinischen Ethik-Komitees, Pfarrerin Antje Freitag, Tel. 05731 97-2202,
- oder bei einem anderen Mitglied des Vorstands unseres Klinischen Ethik-Komitees (siehe oben).