Im gesamten Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen müssen Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maske tragen. Die Testpflicht entfällt.
Für Patientinnen und Patienten gilt nach Auslauf der Corona-Schutzverordnung keine besondere Einlassregelung mehr.
Besuche ab dem 1. März 2023
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW läuft am 28. Februar 2023 aus.
Ab 1. März 2023 gilt die folgende Regelung:
Nur Besuchs- oder Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten, die im HDZ NRW behandelt werden, sind bis einschließlich 7. April 2023 weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Masken werden am Haupteingang ausgegeben. Die bisherige Testpflicht entfällt.
Öffnungszeiten:
täglich
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 20:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Weitere Informationen & Kontakt
Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum
Georgstr. 11
32545 Bad Oeynhausen
Tel. 05731 97-0
Fax 05731 97-2028
E-Mail: info@hdz-nrw.de