Eine diagnostische genetische Untersuchung darf gemäß Gendiagnostikgesetz durch jeden Arzt oder Ärztin direkt beauftragt werden, sofern der Patient oder die Patientin Symptome der genetisch abzuklärenden Erkrankung aufweist. Eine genetische Beratung ist nicht erforderlich. Es genügt das Ausfüllen des Bogens „Einwilligung und Beauftragung für die kardiovaskuläre Gendiagnostik“.
Hingegen erfordert eine prädiktive genetische Untersuchung laut Gendiagnostikgesetz eine vorherige genetische Beratung, nämlich wenn der Ratsuchende asymptomatisch ist – insbesondere keine Anzeichen für die genetisch zu untersuchende Erkrankung aufweist.
Auf Wunsch kann eine fachgebundene genetische Beratung am HDZ NRW durch verschiedene Oberärzte aus den Bereichen Kardiologie, Kinderkardiologie, Chirurgie, Diabetologie und Laboratoriumsedizin angeboten werden. Darüber hinaus steht die Humangenetik der Ruhr-Universität Bochum beratend zur Verfügung.